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Identifikation Aktionäre/AIA

Die Athris AG ist aufgrund des Gesetztes über den automatischen Informationsaustausch (AIA) verpflichtet, alle Aktionäre mittels Selbstdeklarationsformular zu identifizieren. Weitere Informationen zum Thema und die Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz können über den untenstehenden Link eingesehen werden.
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